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Sprachförderung und Integration in der neuen Berufseinstiegsschule
Zur Integration neu eingereister Jugendlicher und Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem Sek I Bereich, werden im Rahmen der neu konzipierten Berufseinstiegsschule, speziell auf diese Förderbedarfe der jungen Menschen ausgerichtete Sprach- und Integrationsklassen eingerichtet. In diesen Klassen werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die zur Erlangung der erfolgreichen Reife mindestens ihre Kenntnisse der deutschen Sprache verbessern müssen.
Die Vermittlung der deutschen Sprache steht im Zentrum, somit bildet der Lernbereich "Spracherwerb" und "Einführung in die regionale Kultur- und Lebenswelt" den Schwerpunkt des Unterrichtes in der Klasse Sprache und Integration.
In diese Sprach- und Integrationsklasse der Berufseinstiegsschule werden neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem Sek I Bereich aufgenommen. Grundsätzlich handelt es sich um einen einjährigen Bildungsgang, der je nach Bedarf unabhängig vom Schuljahresrhythmus eingerichtet werden kann. Inhaltlich gelten größtenteils die Vorgaben aus dem erfolgreichen SPRINT-Projekt des Landes Niedersachsen.
In die Klasse Sprache/Integration, die in Form von Teilzeitunterricht geführt wird, kann aufgenommen werden, wer im Rahmen einer Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit, die Empfehlung zum Besuch dieser Klasse erhalten hat und eine verbindliche Zusage zur Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung nach §54a SGB III vorweisen kann. Hier gelten größtenteils die Vorgaben aus den ehemaligen SPRINT-dual Klassen.
Die Durchführung des berufsübergreifenden Lernbereichs mit 12 Stunden, liegt in der Verantwortung der berufsbildenden Schulen, mit den Lernbereichen "Kommunikation in der Lebens- und Arbeitswelt" und der "Förderung Grundlagenwissen". Der berufsbezogene Lernbereich "Praktische Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben" findet im Betrieb statt.
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