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Fachoberschule
Ziele/Bildungsabschluss:
Die Fachoberschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte und vertiefte fachpraktische und fachtheoretische Bildung. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wer-den die Fachhochschulreife und damit die Berechtigung zum Besuch einer Fachhochschule erworben. Die FOS wird mit den Klassen 11 und 12 angeboten.
Aufnahmevoraussetzungen:
In die Klasse 11 der FOS kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Real-schulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und bis zum Beginn des Bildungsganges einen Vertrag mit einer geeigneten Praktikumseinrichtung nachweist.
In die Klasse 12 der FOS kann aufgenommen werden, wer zusätzlich zu den oben genann-ten Voraussetzungen
- eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss,
- einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,
- eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit,
- durch den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule oder der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums in einer einschlägigen Fachrichtung und die Ableistung eines einschlägigen Praktikums in einer Praktikumseinrichtung im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden einen der Klasse 11 gleichwertigen Bildungsstand oder
- in der Fachrichtung Gestaltung eine hinreichende künstlerische Befähigung
nachweisen kann.
Berufliche Ausrichtungen:
Die Fachoberschule kann in den folgenden Fachrichtungen geführt werden:
- Wirtschaft und Verwaltung
mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Informatik - Technik
gegebenenfalls mit dem Schwerpunkt Informatik - Gesundheit und Soziales
mit den Schwerpunkten Gesundheit-Pflege und Sozialpädagogik - Gestaltung
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie.
In der Klasse 11 der FOS leisten die Schülerinnen und Schüler neben dem Schulunterricht ein Praktikum in Betrieben oder gleichwertigen Praktikumseinrichtungen im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden ab. Das Praktikum und der fachbezogene Unterricht müssen in der gleichen Fachrichtung erfolgen. Dieses Praktikum ist konstitutiver Bestandteil der Klasse 11, bei dem die Schule die Aufsicht über die Inhalte und die Durchführung des Praktikums ausübt.
In der Klasse 12 werden die fachbezogenen Kenntnisse und die Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler im Vollzeitunterricht erweitert und vertieft. Klasse 12 endet mit einer Prüfung, deren Bestehen zum Fachhochschulstudium berechtigt.
Zum Erwerb der Fachhochschulreife kann ein Ergänzungsbildungsgang ergänzend zu
1. einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss voraussetzt,
2. einer bundesrechtlich geregelten Ausbildung in einem anderen als ärztlichen Heilberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und
3. einer Berufsschule für einen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens drei Jahren
angeboten werden. In den Ergänzungsbildungsgang kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt.Hinweise zu rechtlichen Regelungen und Vorschriften:
Weitere Informationen sind den Rechts- und Verwaltungsvorschriften für berufsbildenden Schulen (insbesondere BbS-VO, EB-BbS, Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife) zu entnehmen und direkt von den berufsbildenden Schulen vor Ort zu erhalten..
Redaktion: Name