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Curriculare Vorgaben, Erlasse, Infobriefe, Kirchliche Dokumente

Curriculare Vorgaben

 

Schulform / Beruf Richtlinien/ Kerncurriculum Hinweise
 Berufseinstiegsschule 2014 Rahmenrichtlinien Katholische Religion
 Niveaustufe 2 (Schreiben des MK vom 31.7.2014)
Berufsschule 2014 Rahmenrichtlinien Katholische Religion
 Niveaustufe 3/4 nach DQR
 Berufsfachschule 2014 Rahmenrichtlinien Katholische Religion
 Niveaustufe 3/4 nach DQR
 Fachoberschule 2014 Rahmenrichtlinien Katholische Religion
 Niveaustufe 4 (Schreiben des MK vom 31.7.2014)
 Berufsoberschule 2014 Rahmenrichtlinien Katholische Religion
 Niveaustufe 4 (Schreiben des MK vom 31.7.2014)

 Fachschule
- Heilerziehungspflege
- Heilpädagogik
- Sozialpädagogik

2014 Rahmenrichtlinien Katholische Religion
 Niveaustufe 6 nach DQR (neu seit 1.5.2013, vorher Niveaustufe 5)

 Berufliches Gymnasium

2012 Kerncurriculum Katholische Religion (1.8.2012)

 

 

 

 

 

2018 Neues Kerncurriculum wird aufsteigend zum 1.8.2018 eingeführt

Auf DB im Februar 2012 eingesetzte Präsentation zu den neuen KC

Konfessionelle Kooperation auf der Basis vergleichbarer inhaltlicher Kompetenzen

Zweistündiges Ergänzungsfach Katholische Religion im Beruflichen Gymnasium Kompetenzauswahl 

Zum 1.8.2018 gilt das Kerncurricula erstmalig für die Einführungsphase und damit zum 1.8.2019 für den ersten Schuljahrgang der Qualifikationsphase und zum 1.8.2020 für den zweiten Schuljahrgang der Qualifikationsphase. Die Abiturprüfung mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung in diesen Fächern erfolgt ab dem Jahr 2021 auf Basis dieser Kerncurricula, vgl. SVBl 5/2017, S. 233.

 

DQR – Deutscher Qualifikationsrahmen

Zuordnung siehe www.dqr.de (Schreiben des MK vom 31.7.2014)

Schule und Recht in Niedersachsen: Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Kommentare, www.schure.de

Neuer Ausbildungberuf Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
Didaktische Jahresplanung Grundstufe (Lernfeld 1-4) und Fachstufe (Lernfeld 5-8)
Präambel berufsübegreifender Lernbereich 

Infobriefe der Fachberatungen Evangelische Religion an BBS und Katholische Religion an BBS 

Infobrief Nr.   (Jahr)

Inhalt

Infobrief Nr. 1 (2010).pdf

  • Neue Rahmenrichtlinien an BBS
  • Berufliches Gymnasium Religion Abiturprüfungsfach 2013

Infobrief Nr. 2 (2010).pdf

  • Neue Fachberaterin Evangelische Religion
  • Neue RRL BBS – Lernsituationen und Schulcurricula
  • Religion Abiturprüfungsfach Informationsveranstaltung

 Infobrief Nr. 3 (2011).pdf

  • Erlass „Regelungen für RU und W+N“, SVBl. 07/2011, S. 226 - 228
  • Einstellungserlass, SVBl. 08/2011, S. 271 - 272
  • Fachberaterseiten im CMS (Content-Management-System)
  • Arbeitspapiere der Fortbildungsveranstaltungen Neue RRL BBS, März/April 2011
  • Kommission KC gym. Oberstufe, Ev. Religion und Kath. Religion
  • Religion Abiturprüfungsfach, Prüfungskurse an Beruflichen Gymnasien
  • Veranstaltungshinweise

Infobrief Nr. 4 (2012).pdf

  • Einrichtung einer RRL-Materialienkommission
  • Zeugnisbemerkungen in Religion
  • Abmeldung vom Religionsunterricht
  • Abiturkurse Ev. Religion und Kath. Religion am BG
  • Bewerberliste
  • Weiterbildungsmaßnahme Ev. Religion an BBS
  • Fernstudium Kath. Religion und Ev. Religion Universität Hildesheim

Infobrief Nr. 5 (2013).pdf

  • Antragsverfahren "Konfessionell-Kooperativer" Religionsunterricht
  • Zeugnisbemerkungen in Religion
  • Kommission zur Erstellung von online-Materialien für Evangelische Religion und Katholische Religion
  • DQR-Stufen und Zuordnung der Schulformen
  • Abiturkurse Evangelische Religion und Katholische Religion am BG
  • Bewerberliste
  • Weiterbildungsmaßnahme Ev. Religion an BBS
  • Fachberatungsportfolio - Anforderung der Landesfachberater über B&U
  • Fortbildungsangebote der Landesfachberatungen

Infobrief Nr. 6 (2015).pdf

  • DQR-Stufen, neue Zuordnung der Schulformen und angepasste Rahmenrichtlinien (RRL)
  • Online-Materialien für Ev. Religion und Kath. Religion
  • Didaktische Jahresplanung
  • Antragsverfahren „Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht“ an BBS
  • Abiturkurse Evangelische Religion und Katholische Religion am BG
  • Bewerberliste
  • Weiterbildungsmaßnahme Evangelische Religion an BBS
  • Fortbildungsangebote der Landesfachberatungen

Infobrief Nr. 7 (2016).pdf

  • Verabschiedung Karl Koch und Neubesetzung Landesfachberatung Evangelische Religion
  • Abordnung Landesfachberatung Sabine Berger an das Niedersächsische Kultusministerium
  • Online-Materialien für Ev. Religion und Kath. Religion
  • Kommission 484 - Schulisches Curriculum mit Lernsituationen und Jahresplanung
  • Neue Kerncurricula
  • Abiturkurse Evangelische Religion und Katholische Religion am BG
  • Statistik Unterrichtsversorgung
  • Bewerberliste
  • Weiterbildungsmaßnahme Evangelische Religion an BBS
  • Fort- und Weiterbildungsangebote der Landesfachberatungen
  • Sonstige Termine

Ergänzung: An der BBS Lingen hat in 2016 ein Kurs die Abiturprüfung in Evangelische Religion abgelegt.

Infobrief Nr. 8 (2017).pdf

  • Vorstellung der Landesfachberaterinnen Evangelische Religion
  • Neue Kerncurricula für das Berufliche Gymnasium
  • Abiturprüfungen Evangelische und Katholische Religion am Beruflichen Gymnasium 2017
  • Arbeitsplattform ‚nline‘ für Evangelische Religion (jetzt neu für das Berufliche Gymnasium)
  • Online-Materialien für das Fach Evangelische Religion und das Fach Katholische Religion
  • Leitlinie „Schulisches Curriculum Berufsbildende Schulen (SchuCu-BBS)“
  • Statistik Unterrichtsversorgung
  • Weiterbildungsmaßnahme zur Qualifizierung der Lehrkräfte für das Unterrichtsfach Evangelische Religion an berufsbildenden Schulen
  • Fortbildungen zur Qualifizierung der Lehrkräfte als Angebote der Landesfachberatungen
Infobrief Nr. 9 (2023).pdf

 

  • Weiterbildungsmaßnahme Evangelische Religion bzw. Katholische Religion an BBS
  • Abiturprüfungen 2023 Evangelische Religion und Katholische Religion am BG
  • Statistik Unterrichtsversorgung
  • Gemeinsam verantworteter christlicher Religionsunterricht (CRU)
  • Neue Lernsituationen
  • Islamischer Religionsunterricht in Niedersachsen
  • Termine Fortbildungen

 

Kirchliche Dokumente

 Jahr

Titel/Reihe

Inhalt

2015

Merkblatt zum Religionsunterrricht an BBS

Antragsformulare gem. 4.4.2 und 4.7 des Erlasses RU/WuN vom 10.5.2011

 Die Fachberatungen Evangelische Religion und Katholische Religion haben in Abstimmung mit der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sowie den Bistümern Hildesheim und Osnabrück und dem Bischöflich Münsterschen Offizialat in Vechta ein Merkblatt zur Durchführung des Religionsunterrichts entwickelt, das auf Fragen zum in Niedersachsen bewährten Modell des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts (kokoRU) eingeht. Darüber hinaus sind Beispiele für die Antragsformulare als Word-Datei hinterlegt.

2012

Religionsunterricht in Niedersachsen

Das Katholische Büro Niedersachsen und die Konförderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen haben alle Texte, die für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht in Niedersachsen von Relevanz sind, in einer Broschüre zusammengestellt.

2011

Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung

Die Deutschen Bischöfe Nr. 93

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 23. September 2010 neue „Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung“ beschlossen, die am 1. Mai 2011 in Kraft treten. Sie lösen die entsprechenden Vorgaben aus dem Jahr 2003 ab.
Die „Kirchlichen Anforderungen“ legen fest, welche Kompetenzen die Religionslehrerinnen und -lehrer im Rahmen der Aus- und Fortbildung erwerben und weiterentwickeln müssen. Angesprochen werden alle Phasen vom Studium über den Vorbereitungsdienst bis zur Fortbildung. Besonderes Gewicht hat das Studium, für das verbindliche Studieninhalte und Kompetenzen genannt werden. Die „Kirchlichen Anforderungen“ sind bei der Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie im Rahmen der Akkreditierungs- und Genehmigungsverfahren als Rahmenvorgabe zu Grunde zu legen.

2005

Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen

Die Deutschen Bischöfe Nr. 80

Die gegenwäritige Schulreform und die veränderte religiöse Situation der Kinder und Jugendlichen sind Herausforderungen, auf die der Religionsunterricht in der Schule neue Antworten finden muss. Das Bischofswort gibt Impulse für die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts und plädiert für eine verstärkte Zusammenarbeit von Schule und Kirche bei der Weitergabe des Glaubens. Es schreibt den Synodenbeschluss ''Der Religionsunterricht in der Schule'' (1974) und die bischöfliche Verlautbarung ''Die bildende Kraft des Religionsunterrichts'' (1996) fort.

2004

Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5-10/Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss)

Die deutschen Bischöfe Nr. 78)

Mit den ''Kirchlichen Richtlinien'' greifen die deutschen Bischöfe die aktuelle Diskussion um Bildungsstandards und Kernlehrpläne auf, um den katholischen Religionsunterricht im gegenwärtigen Prozess der Schulreform zu stärken. Die ''Richtlinien'' erläutern die Bedeutung und die Grenzen von Bildungsstandards im Religionsunterricht und formulieren inhaltsbezogene Kompetenzen für den Mittleren Schulabschluss.

1996

Die bildende Kraft des Religionsunterrichts

Die Deutschen Bischöfe Nr. 56

Zur Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts
 

Argumente für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen

Sonstige Publikationen

Religion in der Schule. Die Freiheit zu glauben. Das Recht zu wissen. Eine Initiative der katholischen Kirche.

Erlasse  

Titel (Datum) Beschreibung
RU und WuN vom 10.5.2011
(1.8.2011)


SVBl. 7/2011, S. 226 - 228
Der neue Erlass "Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen", der den Erlass vom Juni 2005 ersetzt, weist zwar keine gravierenden Änderungen der bisherigen Rahmenbedingungen für die Arbeit in Evangelischer und/oder Katholischer Religion auf, regelt jedoch einige Sachverhalte genauer als der bisherige Erlass:
- nach 4.2. soll eine "Abmeldung nur zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen" oder
- nach 7.2. soll eine Religionslehrkraft nur im Fach W+N eingesetzt werden, "wenn ihr Einsatz im Religionsunterricht der eigenen Religionsgemeinschaft oder im konfessionell-kooperativen Religionsunterricht nicht erforderlich ist",
- die Erfüllung der Unterrichtsverpflichtungen im Fach Religion im Beruflichen Gymnasium ist in Punkt 8 ausführlicher als bisher und unter Berücksichtigung der neuen Möglichkeit der Abiturprüfung in Ev. oder Kath. Religion geregelt,
- nach 4.5.2 ist im Zeugnis der Zusatz "Der Religionsunterricht wurde konfessionell-kooperativ erteilt" unter Bemerkungen einzutragen. Durch die Ausführungsbestimmungen des MK von Ende September 2012 mit Bezug zu Nr. 4.5.2 des RdErl. d. MK „Regelungen für den Religionsunterricht …“ v. 10.05.2011 (SVBl. S. 227) ist die folgende Verfahrensweise angeordnet (vgl. Ausführungsbestimmung des MK vom 27.9.2012):
Im „Zeugniskopf“ wird als Unterrichtsfach Religion ausgewiesen. Unter „Bemerkungen“ ist dabei aufzunehmen:
- im Falle des konfessionell erteilten Religionsunterrichts:   „Der Religionsunterricht wurde als ev./kath. (das Zutreffende ist einzutragen) Religionsunterricht erteilt;
- im Falle des konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterrichts:      „Der Religionsunterricht wurde als ev./kath. (das Zutreffende ist einzutragen) Religionsunterricht konfessionell-kooperativ erteilt.“ Im letzteren Fall ist die Konfession der Lehrkraft für die Eintragung ev. oder kath. ausschlaggebend.
Die vier möglichen Bemerkungen sind in „BBS Zeugnis“ aufgenommen worden.
Einstellungserlass (1.8.2011)

SVBl 08/2011, S. 271 - 272  

 Im neuen Erlass "Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen" vom 29.7.2011 (gültig ab 1.8.2011) wird explizit auf die Situation in den Fächern Ev. und Kath. Religion eingegangen. So heißt es unter Punkt 3 "Einstellung": "Im Falle eines deutlich negativ vom durchschnittlich landesweit erreichbaren Versorgungsgrad abweichenden Wertes im Fach Religion sind die Schulen gehalten, die Fachversorgung in Religion auf diesen durchschnittlich landesweit erreichbaren Wert anzuheben. Gelingt dies innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nicht, wird generell im Rahmen der profilgebenden Hinweise der Eintrag "bevorzugt Religion" gesetzt. Die Abweichung gilt als deutlich, wenn der schulische Wert mehr als fünf Prozeitpunkte unter dem durchschnittlich landesweit erreichbaren Versorgungsgrad liegt. Die Feststellung wird getroffen auf der Basis der Jahresstatistik zum 15.11. des Vorjahres.
Und zum Einsatz der eingestellten Religionslehrkräfte heißt es weiter:
"Bei Stellenausschreibungen mit der Fakultas Religion wird von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet, dass sie mindestens 50% ihrer Lehrtätigkeit in dem Fach Religion unterrichten." 


I

Redaktion:

Dr. Mareike Klekamp

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